PORSCHE GUTACHTEN UND WERTANALYSE

Porsche Gutachten & Wertanalyse – Ihr Spezialist für exklusive Bewertungen

Das Kfz-Sachverständigenbüro Kaufmann ist Ihr kompetenter Partner für Porsche-Gutachten und Wertanalysen. Als begeisterte Porsche-Liebhaber wissen wir, dass diese Fahrzeuge weit mehr als nur Autos sind – sie sind Leidenschaft, Präzision und eine Wertanlage zugleich.

Unsere besondere Spezialisierung auf Porsche-Gutachten ermöglicht es uns, exakte und marktgerechte Bewertungen für alle Modelle vorzunehmen – von klassischen 911er-Modellen über luftgekühlte Ikonen bis zu modernen Hochleistungsfahrzeugen. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit den renommiertesten Porsche-Werkstätten der Region und des Landes garantieren wir eine fundierte Wertermittlung, die technische Expertise mit detaillierter Marktkenntnis verbindet.

Unsere Leistungen für Porsche-Fahrzeuge:

  • Porsche-Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Versicherungseinstufung
  • Schadengutachten nach Unfall oder Beschädigung
  • Porsche-Originalitätsprüfung und Zustandsbewertung
  • Zertifizierte Unfallinstandsetzungs-Begutachtung für Porsche-Fahrzeuge
  • Restaurationsbegleitung & Beratung für Oldtimer-Modelle
  • Zusammenarbeit mit führenden Porsche-Spezialwerkstätten und Experten

Als zertifizierter Sachverständiger im Bereich Porsche-Unfallinstandsetzung bieten wir Ihnen nicht nur eine professionelle Begutachtung, sondern auch die Sicherheit, dass Ihr Fahrzeug nach höchsten Standards instand gesetzt wird.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Leidenschaft für Porsche! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung oder ein individuelles Gutachten.

Wir sind zertifizierter Porsche-Gutachter und hierfür bei Porsche Deutschland gelistet.

GEBRAUCHTWAGENBEWERTUNG

UNSER SERVICE BEI DER GEBRAUCHTWAGENBEWERTUNG

Neben den speziellen Oldtimerbewertungs-Gutachten erstellen wir selbstverständlich auch unterschiedlich definierte Wertgutachten über Alltagsfahrzeuge und aktuelle Exotenfahrzeuge.

Ob der Händlereinkaufswert eines Leasingrückläufers gefragt ist, der Händlerverkaufswert eines Fahrzeuges, das ins Betriebsvermögen eingebracht werden soll, oder der Wert beim Verlassen des Betriebsvermögens – um die gängigsten Gründe zu nennen – macht für uns keinen Unterschied.

Auch zeitlich rückwirkende Bewertungen bei Nachlass- und Scheidungsangelegenheiten stellen uns vor keine unlösbare Aufgabe.

Für die nachträgliche Wertermittlung, können wir auch nach Jahren auf umfangreiche, selbst archivierte Unterlagen zurückgreifen.

HÄNDLEREINKAUFSWERT

Den Händlereinkaufswert ermitteln Kfz-Händler individuell und unter Berücksichtigung der Vermarktungssituation des Gebrauchtwagens.

Er wird von zahlreichen Faktoren, wie dem Alter, der Laufleistung, der Ausstattungsmerkmale, dem äußerlichen und technischen Zustand und sogar von der Farbe Ihres Gebrauchtwagens erheblich beeinflusst. Positive Faktoren, wie geringe Laufleistung und hochwertige Ausstattungsmerkmale sollten Ihnen zugute kommen. Die Aufbereitungskosten wegen etwaiger Reparaturrückstände und einen durch überdurchschnittliche Abnutzung hervorgerufenen Wertverlust sind in Abzug zu bringen.

Gegenüber dem Wiederbeschaffungswert = Händlerverkaufswert, bezeichnet der Händlereinkaufswert den Betrag, den der seriöse Gebrauchtwagenhandel für ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug (ohne Kombinationsgeschäft, z. B. Neuwagengeschäft, Herstellerprämie, Abwerbeprämie, etc.) durchschnittlich bezahlen würde.

HÄNDLERVERKAUFSWERT = WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Preis, der aufgewendet werden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert ist zum Zeitpunkt des Unfalls beim seriösen Gebrauchtwagenhandel zu ermitteln, da unabhängig vom Fahrzeugalter hohe Ansprüche an die Käufersicherheit zu stellen sind.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht also unter keinen Umständen dem günstigsten Fahrzeugangebot, dass angeblich die gleichen (ungeprüften) Eckdaten aufweist.
Achten Sie darauf, dass ein Händlerverkaufspreis eines tatsächlich mit Ihrem Exemplar vergleichbaren Fahrzeuges ermittelt wird.

Reparatur- bzw. Restaurationskosten können den Wiederbeschaffungswert deutlich beeinflussen. Heben Sie deshalb Reparaturbelege immer auf und legen Sie diese dem Sachverständigen vor.

In Sonderfällen, häufig bei Oldtimern, ist der Wiederbeschaffungswert dem Wiederherstellungswert gleich zu setzen.

Wichtig ist, dass das betreffende Fahrzeug oder ein vergleichbar beschaffenes Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert kurzfristig (innerhalb der Wiederbeschaffungsdauer) tatsächlich beschafft werden kann. Dabei sind auch regionale Einflüsse zu beachten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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